Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an Bayerischen Schulen. Er wird vom Staat gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften verantwortet.
Religion ist übrigens das einzige Schulfach, das ausdrücklich in der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz erwähnt wird.
Viele Kinder lernen im Religionsunterricht Grundlagen christlichen Glaubens und Handelns erstmals kennen.
Kinder, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, können auf Antrag am Evangelischen Religionsunterricht teilnehmen.
Direktorin des Schulreferats des Kirchenkreises Augsburg und Schwaben, Kirchenrätin Birgit Sels, ist zuständig für die Einteilung der kirchlichen Lehrkräfte im Fach Evangelische Religion. Gleichzeitig hat sie die Fachaufsicht über den gesamten Religionsunterricht im Kirchenkreis Augsburg. Auch Eltern können sich mit Fragen, die den Religionsunterricht betreffen, gerne an sie wenden.