Die Lehrkräfte für Reiligion an staatlichen Schulen wurden dazu berufen, ab dem nächsten Schuljahr an bayerischen Schulen das Fach Religion zu unterrichten. Die kirchliche Bevollmächtigung („Vocatio“) berechtigt sie auch dazu, Andachten und Schulgottesdienste im Raum der Schule verantwortlich zu halten. Während für die Zeit der Ausbildung eine befristete „Vocatio“ erteilt wird, erhalten Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit der Lehrbefähigung im Fach „Evangelische Religionslehre“ eine endgültige „Vocatio“ vom Landeskirchenrat, die im Rahmen eines Gottesdienstes verliehen wird.