Empfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie 17.4.2020

Update 11: Empfehlungen des Landeskirchenrates zum kirchlichen Leben in Zeiten der Corona-Pandemie (Stand 17. April 2020)

Die aktuellen Änderungen sind violett eingefärbt.

Pfarrer und Pfarrerinnen, die in ihren Kirchengemeinden bzw. im Dekanatsbezirk ihrem Dienst nachgehen, sind weder von der staatlicherseits verordneten Ausgangsbeschränkung noch von einer eventuellen Ausgangssperre betroffen sind bzw. sein werden. Siehe dazu auch Punkt 7.

Es gelten die Bestimmungen, die von der Bundesregierung am 15.4.2020 und von der Bayerischen Staatsregierung am 16.4. veröffentlicht wurden.

 

  1. Gottesdienste

Möglichst bald nach dem 30. April soll ein Weg geebnet sein, stufenweise wieder Gottesdienste feiern zu können. Dazu bedarf es noch abgestimmter Infektionsschutzkonzepte. Wir sind in intensiver Vorbereitung von Regelungen, die Gottesdienste und Kasualien unter geklärten Rahmenbedingungen ermöglichen, sodass die Bestimmungen des Infektionsschutzes eingehalten werden.

Bei Konfirmationen erscheinen Termine vor der Sommerpause unrealistisch. Bitte seien Sie auch bei Terminsetzungen im Herbst noch vorsichtig.

Die landeskirchlichen Kollekten sind bis auf weiteres ausgesetzt.

Das Gottesdienst-Institut bietet für Sonn- und Feiertage während der Corona-Pandemie– Woche für Woche – einen aktualisierten Lesegottesdienst an, eine kurze (Bild-)Andacht sowie weitere Materialien als kostenlose Downloads. (Siehe dazu Anlage zu update 5: Materialien des Gottesdienst-Instituts).

 

Die Kindergottesdienst-Verantwortlichen aus Bayern, Westfalen und Württemberg haben sich zusammengetan und ein gemeinsames Online-Angebot auf die Beine gestellt:

Die Kindergottesdienst-Verantwortlichen aus Bayern, Westfalen und Württemberg haben sich zusammengetan und ein gemeinsames Online-Angebot auf die Beine gestellt. Dazu gehören unter anderem:  

Bibel-Gute-Nacht-Geschichten als Audio alle montags, mittwochs und samstags zu finden auf https://soundcloud.com/user-269064909 und auf der Homepage www.kirche-mit-kindern (hier auch weitere Angebote).

Abendandacht auf Instagram, donnerstags um 18.00 Uhr @kindergottesdienst.westfalen  

Kindergottesdienst als YouTube-Video oder im Livestream (zu finden auf  youtube.com/bayernevangelisch in der Playlist „Gottesdienste im Livestream oder als Video“.

 

Die Erstellung von Videogottesdiensten ist möglich, doch unter strenger Einhaltung von Abstandsregelungen. Das Team, das den Gottesdienst gestaltet, soll – incl. Musizierenden – nicht mehr als 5 Personen umfassen.

Des Weiteren gibt es aufgrund der Corona-Krise befristet neue Vereinbarungen mit der VG Musikedition und der GEMA, die helfen sollen, das gottesdienstliche Leben auch ohne persönlichen Kontakt aufrecht zu erhalten. Achtung die Anlage zu Update 7 ist überarbeitet und hängt diesem Update 10 in ergänzter Form an.

 

Damit Angebote von Andachten und Gottesdiensten in Rundfunk, Fernsehen und Internet - die momentan verstärkt zur Verfügung stehen- für Gemeindemitglieder auffindbar sind, finden Sie als Word-Datei im Anhang eine Zusammenstellung der verschiedenen Links, die Sie auf die Homepage Ihrer Kirchengemeinde durch Kopieren und Übernehmen des Textes einfügen können (siehe Anlage zu Update 9).

 

  1. Öffnung der Kirchen und Glockengeläut

Wir empfehlen weiterhin, alle Kirchen offen zu halten auch gerade in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen. Wo möglich und sinnvoll sollte die Außentür offen stehen, um Kontaktflächen beim Öffnen zu vermeiden.

In der Kirche sollte die Möglichkeit bestehen, eine Kerze anzuzünden und sich hinzusetzen zur Stille und zum Gebet. Auch dabei muss auf genügend Abstand zwischen Menschen geachtet werden, etwa durch entsprechende Hinweisschilder. 

Bitte weisen Sie in den Kirchen auch darauf hin, wie seelsorgerliche Begleitung möglich bzw. vereinbar ist. Bitte weisen Sie dort auch auf konkrete Angebote in den Medien hin. 

Es gibt verschiedene Initiativen zum Glockengeläut, so auch von katholischer Seite um 21.00 Uhr zu läuten und eine Kerze ins Fenster zu stellen. Gerne können Sie vor Ort prüfen, ob dies in Ihrer Gemeinde ein sinnvoller Weg ist. Insgesamt bitten wir vor allem das eingeführte Gebetsläuten – auch ökumenisch - in den Mittelpunkt zu rücken und zu stärken.

Die Regionalbischöfe schließen sich der Bitte von Landesbischof Dr. Bedford-Strohm an, dem Aufruf der EKD zu folgen und am Ostersonntag um 12.00 Uhr die Glocken erklingen zu lassen.

 

  1. Persönliches Gebet – auch zeitgleich zu bestimmten Zeiten

Wir bitten alle Gläubigen um das persönliche Gebet zu Hause, in der Familie oder auch in anderen Situationen.

Eine gute Möglichkeit wäre es, beim Läuten der Kirchenglocken inne zu halten und im Wissen darum, dass zur gleichen Zeit auch andere dies tun, das Vaterunser zu beten.

Das Gebet hilft, Vertrauen und Hoffnung in dieser Krise zu bewahren, und stärkt die Nächstenliebe, die wir derzeit füreinander besonders brauchen. Es kann auch vor Panik und Resignation bewahren

 

  1. Krankenabendmahl und Begleitung Sterbender

Bei der Bitte um Krankenabendmahl werden sich geeignete Wege vor Ort finden lassen, die alle notwendigen Schutzmaßnahmen berücksichtigen.

Am 16.4. hat die Bayerische Staatsregierung ausdrücklich die Notwendigkeit der Begleitung Sterbender betont. Insgesamt gelten für Senioreneinrichtungen folgende Bestimmungen:

Externe Personen, die für die notwendige Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern eingesetzt werden, sind grundsätzlich berechtigt, Einrichtungen, bei denen gemäß § 3 BayIfSMV ein Besuchsverbot besteht, zu betreten (es liegt insoweit schon kein „Besuch“ im Sinne des § 3 BayIfSMV vor). Hierzu zählen auch Geistliche, die bei Betroffenen notwendige Sterbebegleitung leisten. Insoweit üben Geistliche ihre berufliche Tätigkeit aus (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 BayIfSMV); die Tätigkeit ist insoweit auch unaufschiebbar.

Darüber hinaus ergibt sich aus der Zusammenschau mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 3 Nr. 6 BayIfSMV, dass der Sterbebegleitung eine Ausnahmestellung zukommt. Insoweit sind die Besuchs- und Betretungsverbote des § 3 BayIfSMV einschränkend auszulegen und nächsten Angehörigen ist erlaubt, ihre Angehörigen im Sterbeprozess zu begleiten. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Weitere Regelungen außerhalb des der BayIfSMV bleiben unberührt. Insbesondere ist zu beachten, dass ein etwaiges Betretungsrecht auch dem Hausrecht der jeweiligen Einrichtung unterliegt (vgl. bspw. Art. 5 PfleWoqG). Der Einrichtungsträger kann beispielsweise festlegen, ob und unter welchen Bedingungen Besucher zugelassen werden.

 

  1. Bestattungen und Seelsorgebesuch im Trauerhaus mit Gebet

Für Bestattungen gilt das Schreiben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 26.3.2020: Aktualisierte Information aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (Siehe Anhang).  An die dort genannten Kriterien gilt es sich ausnahmslos zu halten. Einzelgenehmigungen sind danach nicht notwendig, wenn die im Schreiben genannten Kriterien ausnahmslos berücksichtigt werden.

Für Aussegnungen gilt weiterhin, dass sie möglich sind, wenn die Sterbe- und Trauerbegleitung im kleinsten familiären Rahmen stattfindet. In den Orten, in denen es üblich ist, dass die ganze Nachbarschaft zur Aussegnung kommt, sollte die Tür zugeschlossen werden mit Hinweis per Schild: „Bitte haben Sie Verständnis, dass der Abschied vom Verstorbenen nur im allerengsten Familienkreis möglich ist“. Wenn ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin sich nicht in der Lage sieht, der Bitte um Aussegnung zu folgen (Sorge um Gesundheit, bei Vorerkrankungen), soll im Kollegenkreis für eine geeignete Vertretung gesorgt werden.

Wir bemühen uns um Atemschutzmasken zum Schutz für den Dienst in der Gemeindeseelsorge.

 

(6) Taufen

Auch Taufgottesdienste fallen unter das staatliche allgemeine Versammlungsverbot. Wir bitten mit anfragenden Eltern im Kontakt zu bleiben, und eine Taufe dann zu vereinbaren, wenn dies nach Aufhebung staatlicher beschränkender Regelungen wieder möglich ist. Nottaufen können stattfinden. Wenn in Lebensgefahr des Kindes ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin nicht rechtzeitig hinzugezogen werden kann, so kann in dieser Situation die Taufe durch jeden anderen getauften Christen gespendet werden. (Siehe EG 810)

 

(7) Seelsorge

Zugang zur Seelsorge ist in diesen Tagen besonders wichtig. Ein Angebot dazu kann auch für Menschen, die unsere Kirchen aufsuchen, gemacht werden.

In den Dekanatsbezirken sollte gewährleistet sein, dass immer mindestens eine Person per Telefon erreichbar ist. Diese Telefonnummer sollte in der lokalen Presse, in den Gemeindebriefen und auf den Internetseiten bekannt gemacht werden.

Auch auf die Telefonseelsorge hinzuweisen, ist hilfreich (Telefonnummer: 08001110111).

Es kann Situationen geben, in denen ein Haus- oder Krankenbesuch dringend geboten ist. Es gibt Menschen, die nicht mehr telefonieren können. Unter Berücksichtigung aller hygienischen Schutzmaßnahmen sollte dieser Besuch wenn irgend möglich stattfinden. In Notsituationen ist menschliche Zuwendung ein Akt der Barmherzigkeit.

Zur Unterstützung vor Ort – wenn der Dienst der Seelsorgenden eingeschränkt und in Frage gestellt wird – kann angehängtes Schreiben dienen (siehe Anlage zu Update 4).

Für den Fall einer Ausgangssperre: Den Pfarrer/innen, die keinen Dienstausweis haben, muss das Dekanat eine Bestätigung (Siehe Anlage für Gemeindepfarrer/innen) ausstellen, dass das Zurücklegen von Wegstrecken im Gemeindegebiet für die seelsorgliche Tätigkeit unerlässlich ist. Die Bescheinigung muss gesiegelt werden. Es empfiehlt sich, dass Pfarrer/innen bei solchen Wegstrecken, soweit möglich, auch an ihrer Kleidung als Pfarrer erkennbar sind. In jedem Fall müssen sie den Ausweis dabei haben.

 

(8) Verkündigung und Begleitung der Gemeindeglieder in den Medien

Die Gottesdienste in ZDF, ARD, BR und Deutschlandfunk sind so organisiert, dass jeden Sonntag ein evangelischer Gottesdienst oder eine Morgenfeier mitgefeiert werden kann. Im  Anhang finden Sie zum einen die Zusammenstellung der verschiedensten Angebote in Rundfunk, Fernsehen und Internet und zum anderen zwei Aushänge für den Schaukasten: Einmal die öffentlich-rechtlichen Angebote und dann die Angebote der Privaten Sender; auch  für die Websiten von DBs und Kirchengemeinden. Darüber hinaus ist auf bayern-evangelisch.de eine Seite eingerichtet:  „Kirche von zuhause“: https://www.bayern-evangelisch.de/wir-ueber-uns/corona-andachten-impulse-kirche-zuhause.php

Bitte gehen Sie auch weiter auf die lokalen, privaten Anbieter zu.

Gegenwärtig sind darüber hinaus viele digitale Angebote in der Entstehung. Wir bitten Sie dazu um eine Information über die Dekanate an die Regionalbischofsbüros, damit wir sie einem breiteren Kreis zur Verfügung stellen können.

 

(9) Neu Möglichkeit für Kirchengemeinden, Online-Spenden und Kollekten entgegenzunehmen

Für Gemeinden, die in diesen Tagen Online-Spenden und Kollekten auf ihren Internetseiten sammeln möchten, gibt es eine neue Möglichkeit. Die Landeskirche hat mit der Firma „twingle“, einem auf Online-Spenden spezialisierten Anbieter, eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, der Sie sich als Kirchengemeinden anschließen können. Sie können damit auf Ihrer Internetseite einen Link zu einer Spendenseite installieren, die einem Spender bzw. einer Spenderin eine einfache Abwicklung einer Spende an Ihre Kirchengemeinde ermöglicht.

Je nach dem was Sie für die Kirchengemeinde einrichten wollen, sind verschiedene Zahlungsverfahren möglich: Überweisung, SEPA-Lastschrift, Handy, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung. Die Registrierung durch die Kirchengemeinde stellt einen eigenen Vertragsschluss der Gemeinde mit „twingle“ dar.
Was genau für eine Anmeldung zu tun ist, wird mit einem Dekanatsrundschreiben vom 06.04.2020 beschrieben. Sie finden dieses auch im Intranet auf den aktuellen Seiten mit Hinweisen und Anregungen zum kirchlichen Leben in Zeiten der Corona-Pandemie:
https://www2.elkb.de/intranet/node/25834

 

            (10) Gegenseitige Hilfe und diakonische Angebote

Soforthilfe Corona für Menschen in Notlagen – in Bayern und in den Partnerkirchen weltweit

Das DW-Bayern und Mission EineWelt erbitten Spenden für die Arbeit im Inland und in unseren Partnerkirchen angesichts der weltweiten Corona-Krise. Jede dieser Spenden wird aus Mitteln des Projekts „Corona-Hilfen der ELKB“ verdoppelt werden.

Es wurden zwei Konten eingerichtet:

 

Diakonisches Werk Bayern

DE20 5206 0410 0005 2222 22

Stichwort: Soforthilfe Corona

Weitere Informationen unter:

www.diakonie-bayern.de   und   www.bayern-evangelisch.de

 

Mission EineWelt

DE56520604100101011111

BIC: GENODEF1EK1

Evangelische Bank

Stichwort: Corona-Hilfsfonds 1410160

Weitere Informationen unter: https://mission-einewelt.de

 

Wir bitten Sie Ideen zu entwickeln – freilich auch hier unter Beachtung der staatlichen Vorgabe, dass Sozialkontakte grundsätzlich zu vermeiden sind -, was an organisierter Nachbarschaftshilfe und Unterstützung gerade für ältere Gemeindeglieder oder Menschen in Quarantäne möglich ist für Einkäufe und konkrete notwendige Unterstützung. 

Ideenpool von und für Kirchengemeinden: Nicht jede Kirchengemeinde muss alles alleine machen. Um den gegenseitigen Austausch von Ideen und Projekten zu ermöglichen, hat das Amt für Gemeindedienst einen Ideenpool online gestellt: www.afg-elkb.de/ideenpool.

Häusliche Gewalt ist eine besorgniserregende Begleiterscheinung der notwendigen Kontakteinschränkung. Kirchengemeinden können helfen, indem sie darauf aufmerksam machen und Unterstützung anbieten. Anbei eine Zusammenstellung relevanter Hilfenotrufnummern mit regionalem Bezug zu den Kirchengemeinden durch einen QR-Code. Wir sind dankbar, wenn Sie dieses Anliegen durch eine zeitnahe Veröffentlichung des Flyers unterstützen, z.B. in Schaukästen, an Türen, in Briefkästen, als Beilage von Gemeindeboten, auf Homepages oder in offenen Kirchen und Geschäften. (Flyer siehe Anlage Update 9)


(11) Kindertagesstätten und Schulen (insb. kirchliche Lehrkräfte und Religionsunterricht)


Für die Kindertagesstätten und Schulen gelten i.W. die staatlichen Regelungen in Bayern.

Wir verweisen insbesondere auf:
 

·         für den Bereich der KITAs:

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

 

·         für den Bereich der Schulen (Lehrkräfte / Religionsunterricht):

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6903/faq-zur-einstellung-des-unterrichtsbetriebs-an-bayerns-schulen.html

 

Die Schulreferenten/innen der Dekanatsbezirke werden vom Landeskirchenamt regelmäßig über neue Entwicklungen (aktuell z.B. Beteiligung kirchlicher Lehrkräfte an der Notfallbetreuung in den bayerischen Osterferien oder Möglichkeiten der Zuweisung an staatl. Gesundheitsämter) informiert.

 

Vorschläge für die Gestaltung digitalen Religionsunterrichtes finden sich auf:

https://rpz-heilsbronn.de/nc/aktuelles/religionsunterricht-zu-hause/

 

 

(12) Veranstaltungen, Gruppen und Kreise, Freizeiten - KV Wochenenden

Veranstaltungen (Gruppen und Kreise; Bildungsveranstaltungen, …) können bis zu einem noch zu klärenden Zeitpunkt nicht mehr stattfinden. Dasselbe gilt auch für Freizeiten oder Tagungen.

 

(13) Kirchenchöre, Posaunenchöre, Konzerte

Auch diese Veranstaltungen können nicht mehr stattfinden. Beim Musizieren und insbesondere beim Singen ist die mögliche Infektionsgefahr besonders hoch. In Abstimmung mit dem Landeskirchenmusikdirektor bitten wir Sie dringlich, Proben und Auftritte auszusetzen. Dasselbe gilt auch für Gastkonzerte.

 

(14) Geburtstagsbesuche

Wir empfehlen Geburtstagsbesuche durch Anrufe zu ersetzen, um Ansteckung zu vermeiden.

 

(15) Dienstbesprechungen und Konferenzen via Video

Bitte nützen Sie, wo immer möglich, Telefon- und Videokonferenzen.

Sollte sich ein Leitungsgremium treffen müssen, so sollte Körperkontakt gänzlich vermieden werden und beim Sitzen sollte ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

Wichtige Beschlüsse können auch per Umlaufbeschluss gefasst werden.

 

(16) FAQs

Sie finden Antwort auf rechtlichen Fragen, die immer aktuell gehalten werden:

Im Intranet der ELKB https://www2.elkb.de/intranet/node/25834

Diese FAQs finden sich auch auf der Website der ELKB:

https://www.bayern-evangelisch.de/wir-ueber-uns/vorsichtsmassnahmen_corona.php#tab25

 

(17) Rückfragen

Rückfragen zu diesen Empfehlungen richten Sie bitte an Ihren Regionalbischof bzw. Ihre Regionalbischöfin. Falls Antworten nicht direkt möglich sind, leiten diese die Rückfragen falls nötig auch weiter. Bitte nehmen Sie den Dekan bzw. die Dekanin in jedem Fall in Cc.