A. Gottesdienste in Kirchen
Möglichkeit 1: Mit Abstand (1,5m), ohne Maske am Platz
Wie bisher ergibt sich durch die Anzahl der gekennzeichneten Plätze eine Höchstzahl der Teilnehmenden (einschließlich geimpfter und genesener Personen). Beim Hinein- und Hinausgehen muss die Maske getragen werden, am Sitzplatz und auch beim Singen aber nicht.
Möglichkeit 2: 3G-Regel mit Maske
Eine Personenobergrenze entfällt, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen.
Während des Gottesdienstes wird eine medizinische Maske getragen.
Liturgisches Singen/Sprechen und das Predigen sind ohne Maske mit Mindestabstand 2 m möglich (wo lautes Sprechen ohne Mikrofon nötig ist, weiterhin 4 m). Dies gilt auch für Mitwirkende an der Liturgie.
Wie bisher sichert ein für das jeweilige Gebäude entwickeltes Schutz- und Hygienekonzept die Minimierung der Infektionsgefahren.
B. Bei Gottesdiensten im Freien bestehen keine Beschränkungen.
C. Abendmahl im Gottesdienst wird als Wandelkommunion mit Mindestabstand 1,5 m ausgeteilt. Wo dies nicht möglich ist, sind auch gut organisierte Halbkreise denkbar. (Anlage 2d)
D. Musik im Gottesdienst
Instrumentalensembles wie auch Posaunenchören dürfen spielen. Dabei muss ein Abstand zueinander und in alle Richtungen von 2 m eingehalten werden.
E. „Kirchenkaffee“
Für das „Kirchenkaffee“ im Anschluss an den Gottesdienst gelten die Regeln des Gottesdienstes. Eine einfache Bewirtung mit Bedienung und Abstand ist möglich.
F. Kindergottesdienste und Gottesdienste mit Kindern und ihren Familien
Kinder- und Familiengottesdienste können entsprechend den Regelungen für Gottesdienste gefeiert werden. (Anlage 2 a)
G. Aussegnungen und Bestattungen
Für Aussegnungen gilt die Regelung für private Zusammenkünfte zuhause, d.h. keine Personenobergrenze, keine Maskenpflicht, aber die Empfehlung Abstand zu halten.
Für die Durchführung von Bestattungen gelten die Regeln für Gottesdienste.
Für anschließende Treffen der Trauergäste vgl. Anlage 4.
H. Kollekte nur am Ausgang
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Stand 4.9.2021